Dipl.-Ing. Angelika Baumgardt

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„In der Natur gibt es weder
Belohnungen noch Strafen.
Es gibt nur Konsequenzen.“

Energieausweis

Beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen ist Kauf- und Mietinteressenten ein Energieausweis für das Gebäude zugänglich zu machen.

Der Energieausweis bringt mehr Transparenz in den Immobilienmarkt und gibt Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes. Mieter und Käufer sehen künftig auf einen Blick, welche Heizkosten auf sie zukommen. Für Bestandsgebäude können Energieausweise sowohl auf der Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs als auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde ist der Bedarfsausweis verbindlich vorgeschrieben, es sei denn es wird durch bereits erfolgte Sanierungsmaßnahmen mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. Für alle anderen Wohngebäude besteht grundsätzlich Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.

› Download eines Musterenergieausweis (PDF)

Bedarfsausweis

Bestandsaufnahme des Gebäudes hinsichtlich der Gebäudehülle und der Anlagentechnik Heizung/Warmwasser.

Bewertung des Gebäudes in Form des Energieausweises

  1. Bestandsaufnahme des Gebäudes hinsichtlich der Gebäudehülle und der Anlagentechnik Heizung/Warmwasser
    erfolgt vor Ort, dazu sind soweit vorhanden folgende Unterlagen erforderlich:
    • Grundrisse und Schnittzeichnungen des Gebäudes
    • Baubeschreibungen
    • technische Unterlagen der Heizungsanlage
    • Schornsteinfegerprotokolle
    • Verbrauchsabrechnungen des Energieträgers der letzten 3 Jahre
  2. Auswertung und Dokumentation der erfassten Daten, Aufdecken von Schwachstellen durch ingenieurmäßige Berechnung
    Dabei werden im Rahmen eines zweiten Ortstermins die Ergebnisse der Berechnung besprochen, sinnvolle Sanierungskonzepte vorgestellt und erläutert. Eine entsprechende Dokumentation wird dem Gebäudeeigentümer übergeben.

Für die Erstellung des Bedarfsausweises ist ein Ortstermin nicht zwingend erforderlich, der Eigentümer kann die erforderlichen Daten auf Wunsch auch selbst zur Verfügung stellen.

Verbrauchsausweis

Eine Bewertung des Gebäudes auf Grundlage sämtlicher Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre.

Ein Ortstermin ist nicht erforderlich, es genügt, die Verbrauchsdaten und die Daten des Hauses per Post, Fax oder E-Mail zu übermitteln (siehe entsprechendes Formular).

Hinweis:

Der Verbrauchsausweis ist stark vom Nutzerverhalten abhängig. Bei Teilbeheizung/Teilnutzung oder besonders sparsamen Verbrauch bzw. besonders warmen Raumtemperaturen (kälteempfindliche Menschen) wird das Ergebnis nicht dem Verbrauch unter „Normbedingungen“ entsprechen.

› Download Formular Verbrauchspass (PDF)

Preise

Die aufgeführten Preise verstehen sich als Richtpreise inkl. 19% Mehrwertsteuer.

Wohn-
einheiten
Energie-
beratung
Energie-
bedarfs-
ausweis
Energie-
verbrauchs-
ausweis
1 – 2 WE 540,- € 400,- € 70,- €
3 – 6 WE 670,- € 540,- € 35,- € / WE
7 – 15 WE 810,- € 680,- € 35,- € / WE

KfW-Nachweis für Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (beinhaltet Energieberatung und Energieausweis) inkl. 19% Mehrwertsteuer.

Wohneinheiten Beratung + Nachweis
1 – 2 WE 740,- €
3 – 6 WE 880,- €
7 – 15 WE 1.050,- €

Sachverständigenbestätigung für Einzelmaßnahmen im Rahmen des KfW Programmes Energieeffizient Sanieren auf Anfrage.

Bei den aufgeführten Preisen wird vorausgesetzt, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und das Gebäude „einfach“ ist (nicht stark „verbaut“, einfaches Heizsystem usw.). Eventuell erforderliche Zusatzleistungen wie z.B. Aufmaß, Beschaffung von nicht vorhandenen Informationen usw. werden gesondert nach Stundenaufwand abgerechnet.