Dipl.-Ing. Angelika Baumgardt

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„In der Natur gibt es weder
Belohnungen noch Strafen.
Es gibt nur Konsequenzen.“

Förderung

Stand 01.08.2011

Die Senkung des Energieverbrauchs wird durch staatliche Förderungen honoriert.

Das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt Zuschüsse für den Einsatz regenerativer Energien, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt zinsgünstige Kredite und im Programm Energieeffizient Sanieren auch Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen. Das Saarländische Umweltministerium unterstützt im Rahmen des Programmes Klima Plus Saar energetische Sanierungsmaßnahmen mit Zuschüssen.

BAFA-Förderprogramm:
• Erneuerbare Energien
› www.bafa.de

KfW-Förderprogramme:
• Energieeffizient Sanieren
• Wohnraum modernisieren
• Energieeffizient Bauen
• Wohneigentumsprogramm
• Erneuerbare Energien
› www.kfw-foerderbank.de

Klima Plus Saar Programm
› www.saarland.de/632.htm

BAFA – Förderung Erneuerbare Energien

Solarkollektoranlagen

  1. Solarkollektoren nur für die Warmwasserbereitung werden nicht mehr gefördert.
  2. Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung werden nur noch für Bestandsgebäude gefördert.
  3. Die Erweiterung von Solaranlagen im Gebäudebestand wird weiter gefördert.
  4. Für den Neubau werden Solaranlagen nur für die Bereitstellung von Prozesswärme gefördert.

Die Kombination einer Solaranlage mit einer förderfähigen Biomasseanlage oder einer förderfähigen Wärmepumpe wird mit einem Kombinationsbonus zusätzlich belohnt. Wenn gleichzeitig mit der Installation der Solaranlage der Heizkessel ohne Brennwerttechnik (Öl, Gas) durch einen neuen Brennwertkessel ersetzt wird, wird das bis 31.12.2011 durch einen Kesseltauschbonus honoriert.

Besonders effiziente Gebäude im Bestand können höhere Förderungen erhalten, ebenso besonders innovative Anlagen.

Die konkreten Fördersummen und Förderbeduingungen finden Sie auf der BAFA-Internetseite unter Erneuerbare Energien – Solarthermie.

Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse

Gefördert werden nur noch Anlagen im Gebäudebestand
(Ausnahme: Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme):

  1. Pelletofen mit Wassertasche 5-100 kW
  2. Pelletkessel 5-100 kW
  3. Holzhackschnitzelanlagen mit Pufferspeicher 5-100 kW
  4. Scheitholzvergaserkessel 5-100 kW

Die Kombination einer Biomasseanlage mit einer förderfähigen Solaranlage wird mit einem Kombinationsbonus zusätzlich belohnt. Besonders effiziente Gebäude im Bestand können höhere Förderungen erhalten, ebenso besonders innovative Anlagen.

Die konkreten Fördersummen und Förderbeduingungen finden Sie auf der BAFA-Internetseite unter Erneuerbare Energien – Biomasse.

Wärmepumpen

Gefördert werden nur noch Anlagen im Gebäudebestand
(Ausnahme: Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme):

  1. Luft/Wasser-Wärmepumpe
    gasbetrieben: JAZ 1,3
    elektrisch betrieben: JAZ ≥ 3,5
  2. Wasser/Wasser- oder Sole/Wasser-Wärmepumpe
    gasbetrieben: JAZ ≥ 1,3
    elektrisch betrieben: JAZ ≥ 3,8
    in Nichtwohngebäuden JAZ ≥ 4,0

JAZ = Jahresarbeitszahl
Diese gibt das Verhältnis zwischen der von der Wärmepumpe abgegebenen Wärmeenergie zur aufgenommenen Antriebsenergie (z.B. Strommenge) im Verlauf eines Jahres (also unter schwankenden Lastbedingungen) an. Je höher die Jahresarbeitszahl, desto höher ist der Wirkungsgrad der Wärmepumpe.

Die Kombination einer Wärmepumpenanlage mit einer förderfähigen Solaranlage wird mit einem Kombinationsbonus zusätzlich belohnt. Besonders effiziente Gebäude im Bestand können höhere Förderungen erhalten, ebenso besonders innovative Anlagen.

Die konkreten Fördersummen und Förderbeduingungen finden Sie auf der BAFA-Internetseite unter Erneuerbare Energien – Wärmepumpen.

Nähere Informationen unter: › www.bafa.de

KfW-Programme

Energieeffizient bauen

Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern, der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Gefördert werden Gebäude, deren Energiebedarf deutlich besser als der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) für dieses Gebäude vorgeschriebene Grenzwert ist.

Wohnraum modernisieren

  • Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand
  • Standard-Maßnahmen
  • Altersgerecht umbauen (bessere Konditionen)

Energieeffizient Sanieren – Kredit

  • energetische Sanierung auf Neubauniveau nach EnEV oder besser
  • Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren verbilligt
  • zusätzlich: Tilgungszuschuss

Energieeffizient Sanieren – Zuschuss

  • energetische Sanierung auf Neubauniveau nach EnEV oder besser
  • Förderung von Einzelmaßnahmen

Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung

Zuschüsse für: qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen während der Sanierungsphase.

Erneuerbare Energien

  • Errichtung, Erwerb und Erweiterung von Photovoltaikanlagen bis zu einem Darlehensvolumen von 50.000 €
    (darüber Förderung nach anderen Programmen)

Bei KfW-Förderanträgen brauchen Sie in der Regel einen Sachverständigen.

Nähere Informationen unter › www.kfw-foerderbank.de

Klima Plus Saar

Das Programm Klima Plus Saar für private Haushalte fördert im Saarland Wärmeschutzmaßnahmen: wie die Dämmung von Außenwänden, Dächern und Obergeschossdecken, Kellerdecken und -böden sowie den Einbau von Fenstern und Außentüren mit Wärmeschutzverglasung sowie die Optimierung von Heizungsanlagen und die Insatllation von kleinen Windanlagen mit Zuschüssen.

Nähere Informationen unter › www.saarland.de/632.htm