ab 01. 07.2008:
für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden
ab 01. 01.2009:
für alle jüngeren Wohngebäude
ab 01. 07.2009:
für Nichtwohngebäude und „öffentlich zugängliche Dienstleistungsgebäude“
Bedarfsausweis: erforderlich für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, es sei denn es wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutz-verordnung von 1977 erreicht.
Bis 01.10.2008 kann jedoch für alle Gebäude wahlweise der (wesentlich günstigere) Verbrauchsausweis ausgestellt werden!