Energiepass/ -ausweis

Beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen ist Kauf- und Mietinteressenten ein Energieausweis für das Gebäude zugänglich zu machen. Der Energieausweis bringt mehr Transparenz in den Immobilienmarkt und gibt Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes. Mieter und Käufer sehen künftig auf einen Blick, welche Heizkosten auf sie zukommen. Für Bestandsgebäude können Energieausweise sowohl auf der Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs als auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde ist der Bedarfsausweis verbindlich vorgeschrieben, es sei denn es wird durch bereits erfolgte Sanierungsmaßnahmen mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. Für alle anderen Wohngebäude besteht grundsätzlich Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.

Energieskala

Energieklassen

Quelle: dena Deutsche Energieagentur