Ab Mitte 2008 wird in drei Schritten die Pflicht eingeführt, beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis für das Gebäude zugänglich zu machen. Der Energieausweis bringt mehr Transparenz in den Immobilienmarkt und gibt Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes. Mieter und Käufer sehen künftig auf einen Blick, welche Heizkosten auf sie zukommen. Für Bestandsgebäude können im Allgemeinen Energieausweise sowohl auf der Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs als auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde wird nur der Bedarfsausweis zulässig sein, es sei denn es wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht.


Quelle: dena Deutsche Energieagentur