Förderung

Die Senkung des Energieverbrauchs wird durch staatliche Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhr-kontrolle (BAFA) und zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) honoriert. Das BAFA gewährt Zuschüsse, die KFW Kredite (Ausnahme: Investitionszuschuss im Programm Energieeffizient Sanieren.)

BAFA-Förderprogramm:
• Erneuerbare Energien
www.bafa.de

KfW-Förderprogramme:
• Energieeffizient Sanieren
• Wohnraum modernisieren

• Energieeffizient Bauen
• Wohneigentumsprogramm
• Erneuerbare Energien

www.kfw-foerderbank.de

BAFA-Förderung / Erneuerbare Energien

Stand: 30. Juli 2010

Solarkollektoranlagen

  1. Solarkollektoren nur für die Warmwasserbereitung werden nicht mehr gefördert.
  2. Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung werden nur noch für Bestandsgebäude gefördert.
  3. Erweiterung von Solarkollektoranlagen.
  4. Für den Neubau werden Solaranlagen nur für die Bereitstellung von Prozesswärme gefördert.

Die Kombination einer Solaranlage mit einer förderfähigen Biomasseanlage oder einer förderfähigen Wärmepumpe wird mit einem Kombinationsbonus zusätzlich belohnt. Wenn gleichzeitig mit der Installation der Solaranlage der Heizkessel ohne Brennwerttechnik (Öl, Gas) durch einen neuen Brennwertkessel ersetzt wird, wird das bis 31.12.2010 durch einen Kesseltauschbonus honoriert.

Besonders effiziente Gebäude im Bestand können höhere Förderungen erhalten, ebenso besonders innovative Anlagen.

Die konkreten Fördersummen und Förderbedingungen finden Sie auf der BAFA-Internetseite unter Erneuerbare Energien-Solarthermie.

Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse

Gefördert werden nur noch Anlagen im Gebäudebestand (Ausnahme: Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme):

  1. Pelletofen mit Wassertasche 5-100 kW
  2. Pelletkessel 5-100 kW
  3. Holzhackschnitzelanlagen mit Pufferspeicher 5-100 kW

Die Kombination einer Biomasseanlage mit einer förderfähigen Solaranlage wird mit einem Kombinationsbonus zusätzlich belohnt. Besonders effiziente Gebäude im Bestand können höhere Förderungen erhalten, ebenso besonders innovative Anlagen.

Die konkreten Fördersummen und Förderbeduingungen finden Sie auf der BAFA-Internetseite unter Erneuerbare Energien-Biomasse.

Wärmepumpen

Gefördert werden nur noch Anlagen im Gebäudebestand (Ausnahme: Anlagen zur Erzeugung von Prozesswärme):

  1. Luft/Wasser-Wärmepumpe
    gasbetrieben: JAZ ≥ 1,3
    elektrisch betrieben: JAZ ≥ 3,7
  2. Wasser/Wasser- oder Sole/Wasser-Wärmepumpe
    JAZ ≥ 4,3

JAZ = Jahresarbeitszahl
Diese gibt das Verhältnis zwischen der von der Wärmepumpe abgegebenen Wärmeenergie zur aufgenommenen Antriebsenergie (z.B. Strommenge) im Verlauf eines Jahres (also unter schwankenden Lastbedingungen) an. Je höher die Jahresarbeitszahl, desto höher ist der Wirkungsgrad der Wärmepumpe.

Die Kombination einer Wärmepumpenanlage mit einer förderfähigen Solaranlage wird mit einem Kombinationsbonus zusätzlich belohnt. Besonders effiziente Gebäude im Bestand können höhere Förderungen erhalten, ebenso besonders innovative Anlagen.

Die konkreten Fördersummen und Förderbeduingungen finden Sie auf der BAFA-Internetseite unter Erneuerbare Energien-Wärmepumpen.

Nähere Informationen unter: www.bafa.de

KfW-Programme

Energieeffizient bauen
Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern, der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Gefördert werden Gebäude, deren Energiebedarf deutlich besser als der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) für dieses Gebäude vorgeschriebene Grenzwert ist.

Wohnraum modernisieren
Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand
Standard-Maßnahmen
Altersgerecht umbauen (bessere Konditionen)
Zinssatz wird während der ersten Zinsbindungsfrist verbilligt (nur ÖKO-PLUS)

Energieeffizient Sanieren Kredit
energetische Sanierung auf Neubauniveau nach EnEV oder besser
Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren verbilligt
zusätzlich: Tilgungszuschuss

Energieeffizient Sanieren Zuschuss
energetische Sanierung auf Neubauniveau nach EnEV oder besser
Förderung von Einzelmaßnahmen

Energieeffizient Sanieren Sonderförderung
Zuschüsse für:

Erneuerbare Energien
Errichtung, Erwerb und Erweiterung von Photovoltaikanlagen bis zu einem Darlehensvolumen von 50.000 €
(darüber Förderung nach anderen Programmen)

Nähere Informationen unter www.kfw-foerderbank.de