Förderung
Die Senkung des Energieverbrauchs wird durch staatliche Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhr-kontrolle (BAFA) und zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) honoriert. Das BAFA gewährt Zuschüsse, die KFW Kredite (Ausnahme: Investitionszuschüsse im Programm Energieeffizient Sanieren.)
BAFA-Förderprogramm:
• Erneuerbare Energien
• Basisförderung
• Innovationsbonus
www.bafa.de
KfW-Förderprogramme:
• Energieeffizient Sanieren
• Wohnraum modernisieren
• Energieeffizient Bauen
• Wohneigentumsprogramm
• Erneuerbare Energien
www.kfw-foerderbank.de
Erneuerbare Energien
Solarkollektoranlagen
1. Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung
- Basisförderung:
bis 40 m2 Bruttokollektorfläche 60 Euro/m2 Bruttokollektorfläche
mindestens jedoch 410 Euro je Anlage.
- Regenerativer Kombinationsbonus:
Kombination mit einer förderfähigen Biomasseanlage oder einer förderfähigen Wärmepumpenanlage 750 Euro
max. 6 Monate zwischen den Betriebsbereitschaftsdaten der beiden Maßnahmen nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar.
- Bonus für besonders effiziente Solarkollektorpumpen
effiziente Solarkollektorpumpe eingebaut 50 Euro pro Pumpe
(permanent erregte EC-Motor Bauweise).
- Bonus für besonders effiziente Umwälzpumpen
effiziente Umwälzpumpe 200 Euro pro Heizungsanlage
Energielabels der Klasse A
voreinstellbare Thermostatventile an den Heizkörpern erforderlich
hydraulischer Abgleich erforderlich.
- Kombinationsbonus für Kesseltausch
wenn gleichzeitig der Heizkessel ohne Brennwerttechnik (Öl, Gas) durch einen neuen Brennwertkessel ersetzt wird 375 Euro
befristet bis Ende 2009
Der Kesseltauschbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar.
ACHTUNG! Bei NEUBAUTEN gelten um 25% geringere Basisfördersätze. Die Bonusförderung bleibt jedoch unberührt.
2. Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- Basisförderung:
bis 40 m² Bruttokollektorfläche 105 Euro/m² Bruttokollektorfläche
über 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern
Pufferspeichervolumina min. 100 l/m² Bruttokollektorfläche
für die ersten 40 m² 105 Euro/m² Bruttokollektorfläche
für die weiteren m² 45 Euro/m² Bruttokollektorfläche.
- Kombinationsbonus für Kesseltausch:
wenn gleichzeitig der Heizkessel ohne Brennwerttechnik (Öl, Gas) durch einen neuen Brennwertkessel ersetzt wird 750 Euro
befristet bis Ende 2009
max. 6 Monate zwischen den Betriebsbereitschaft Solarkollektoranlage und Kesseltausch
Der Kesseltauschbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar.
- Regenerativer Kombinationsbonus:
Kombination mit einer förderfähigen Biomasseanlage oder einer förderfähigen Wärmepumpenanlage 750 Euro
max. 6 Monate zwischen den Betriebsbereitschaftsdaten der beiden Maßnahmen nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar.
- Bonus für besonders effiziente Solarkollektorpumpen
effiziente Solarkollektorpumpe eingebaut 50 Euro pro Pumpe
(permanent erregte EC-Motor Bauweise).
- Bonus für besonders effiziente Umwälzpumpen
effiziente Umwälzpumpe 200 Euro pro Heizungsanlage
Energielabels der Klasse A
voreinstellbare Thermostatventile an den Heizkörpern erforderlich
hydraulischer Abgleich erforderlich.
- Effizienzbonus
Bonus für Gebäude mit besonders geringem Primärenergiebedarf
(Nachweis durch Energiebedarfsausweis)
Stufe 1: Förderbetrag beträgt insgesamt das 1,5 fache der Basisförderun
für Gebäude bis Baujahr 1994 HT´ wie EnEV-Standard
für Gebäude ab Baujahr 1995 HT´ 30 % unter EnEV
Stufe 2: Förderbetrag beträgt insgesamt das 2-fache der Basisförderung
für Gebäude bis Baujahr 1994 HT´ 30 % unter EnEV
für Gebäude ab Baujahr 1995 HT´ 45 % unter EnEV
Ein hydraulischer Abgleich sowie die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage ist dafür erforderlich.
ACHTUNG! Bei NEUBAUTEN gelten um 25% geringere Basisfördersätze. Die Bonusförderung bleibt jedoch unberührt.
3. Erweiterung von Solarkollektoranlagen
- Erweiterung von Solarkollektoranlagen um bis zu 40 m² Solarkollektorfläche
45 Euro/m² Bruttokollektorfläche.
Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse
- Basisförderung:
automatisch beschickte Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung fester Biomasse (mit Ausnahme von Holzhackschnitzeln) zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (auch Kombinationskessel) 36,00 Euro je kW Nennwärmeleistung.
mindestens jedoch:
Pelletöfen mit Wassertasche: 1000 Euro
Pelletkessel: 2000 Euro
Pelletkessel mit Pufferspeicher 30 l/kW: 2500 Euro
Luftgeführte luftgeführte Pelletöfen von 5 bis 100 kW: 500 Euro – jedoch höchstens 20 % der Nettoinvestitionskosten.
Automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln:
Die Förderung beträgt pauschal 1000 Euro je Anlage (nur mit Pufferspeicher 30 l/kW)
Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 50 kW Nennwärmeleistung:
1125 Euro je Anlage (nur mit Pufferspeicher 55 l/kW)
- Regenerativer Kombinationsbonus:
gleichzeitige Installation einer Solaranlage 750 Euro
max. 6 Monate zwischen den Betriebsbereitschaftsdaten der beiden Maßnahmen nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar.
- Effizienzbonus
Bonus für Gebäude mit besonders geringem Primärenergiebedarf (Nachweis durch Energiebedarfsausweis)
Stufe 1: Förderbetrag beträgt insgesamt das 1,5 fache der Basisförderung
für Gebäude bis Baujahr 1994 HT´ wie EnEV-Standard
für Gebäude ab Baujahr 1995 HT´ 30 % unter EnEV
Stufe 2: Förderbetrag beträgt insgesamt das 2-fache der Basisförderung
für Gebäude bis Baujahr 1994 HT´ 30 % unter EnEV
für Gebäude ab Baujahr 1995 HT´ 45 % unter EnEV
Ein hydraulischer Abgleich sowie die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage ist dafür erforderlich.
- Bonus für besonders effiziente Umwälzpumpen effiziente Umwälzpumpe
200 Euro pro Heizungsanlage
Energielabels der Klasse A
voreinstellbare Thermostatventile an den Heizkörpern erforderlich
hydraulischer Abgleich erforderlich.
ACHTUNG! Bei NEUBAUTEN gelten um 25% geringere Basisfördersätze. Die Bonusförderung bleibt jedoch unberührt.
Wärmepumpen
Voraussetzungen für die Förderfähigkeit
- Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650
- Einbau eines Gas- und Wärmemengenzählers für gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen
- bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen:
Sole/ Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen:
im Neubau Jahresarbeitszahl mindestens 4,0
im Gebäudebestand Jahresarbeitszahl mindestens 3,7
Luft/Wasserwärmepumpen:
im Neubau Jahresarbeitszahl mindestens 3,5
im Gebäudebestand Jahresarbeitszahl mindestens 3,3
- bei gasmotorisch angetriebenen Wärmepumpen: Jahresarbeitszahl von mindestens 1,2
- hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage wurde durchgeführt.
- Heizkurve der Heizungsanlage wurde an das entsprechende Gebäude angepasst.
Basisförderung Wohngebäude :
Neubau (außer Luft/Wasserwärmepumpen)
- Wohngebäude
10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche (Bauantrag vor dem 1. Januar 2009)
höchstens 2000 Euro je Wohneinheit (Bauantrag vor dem 1. Januar 2009)
bei mehr als zwei Wohneinheiten: höchstens 10 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage.
Neubau Luft/Wasserwärmepumpen
- Wohngebäude
5 Euro je Quadratmeter Wohnfläche (Bauantrag vor dem 1. Januar 2009)
höchstens 850 Euro je Wohneinheit (Bauantrag vor dem 1. Januar 2009)
bei mehr als zwei Wohneinheiten: höchstens 8 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten.
ACHTUNG! Wurde der Bauantrag nach dem 31. Dezember 2008 gestellt bzw. Bauanzeige erstattet, wird der Förderbetrag um 25 % reduziert. Die Fördergrenzen werden entsprechend reduziert.
Gebäudebestand (außer Luft/Wasserwärmepumpen):
- Wohngebäude
20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche
höchstens 3000 Euro je Wohneinheit
bei mehr als zwei Wohneinheiten: höchstens 15 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten.
Luft/Wasserwärmepumpen:
- Wohngebäude
10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche
höchstens 1500 Euro je Wohneinheit
bei mehr als zwei Wohneinheiten: höchstens 10 % der nachgewiesenen Nettoinvestitions-kosten für die Wärmepumpenanlage.
Regenerativer Kombinationsbonus:
gleichzeitige Installation einer Solaranlage 750 Euro
max. 6 Monate zwischen den Betriebsbereitschaftsdaten der beiden Maßnahmen nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar.
Innovationsförderung von besonders effizienten Wärmepumpen
Neubau: bei Jahresarbeitszahl von mindestens 4,7 und im
Gebäudebestand: bei Jahresarbeitszahl von mindestens 4,5 nachgewiesen
Erhöhung der Fördersätze und Fördergrenzen um 50 % nicht mit anderen Bonusförderungen nach diesem Programm kumulierbar.
Nähere Informationen unter: www.bafa.de
KfW-Programme
Energieeffizient bauen
Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern, der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Gefördert werden Gebäude, deren Energiebedarf deutlich besser als der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) für dieses Gebäude vorgeschriebene Grenzwert ist.
Wohnraum modernisieren
Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand
Standard-Maßnahmen
Altersgerecht umbauen (bessere Konditionen)
Zinssatz wird während der ersten Zinsbindungsfrist verbilligt (nur ÖKO-PLUS)
Energieeffizient Sanieren Kredit
energetische Sanierung auf Neubauniveau nach EnEV oder besser
Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren verbilligt
zusätzlich: Tilgungszuschuss
Energieeffizient Sanieren Zuschuss
energetische Sanierung auf Neubauniveau nach EnEV oder besser
Förderung von Einzelmaßnahmen
Energieeffizient Sanieren Sonderförderung
Zuschüsse für:
- qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen während der Sanierungsphase
- Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen
- Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen
Erneuerbare Energien
Errichtung, Erwerb und Erweiterung von Photovoltaikanlagen bis zu einem Darlehensvolumen von 50.000 €
(darüber Förderung nach anderen Programmen)
Nähere Informationen unter www.kfw-foerderbank.de