Förderung

Die Senkung des Energieverbrauchs wird durch staatliche Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhr-kontrolle (BAFA) und zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) honoriert. Das BAFA gewährt Zuschüsse, die KFW Kredite (Ausnahme: Investitionszuschüsse im Programm Energieeffizient Sanieren.)

BAFA-Förderprogramm:
• Erneuerbare Energien
• Basisförderung
• Innovationsbonus

www.bafa.de

KfW-Förderprogramme:
• Energieeffizient Sanieren
• Wohnraum modernisieren

• Energieeffizient Bauen
• Wohneigentumsprogramm
• Erneuerbare Energien

www.kfw-foerderbank.de

Erneuerbare Energien

Solarkollektoranlagen

1. Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung

ACHTUNG! Bei NEUBAUTEN gelten um 25% geringere Basisfördersätze. Die Bonusförderung bleibt jedoch unberührt.

2. Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung

ACHTUNG! Bei NEUBAUTEN gelten um 25% geringere Basisfördersätze. Die Bonusförderung bleibt jedoch unberührt.

3. Erweiterung von Solarkollektoranlagen

Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse

ACHTUNG! Bei NEUBAUTEN gelten um 25% geringere Basisfördersätze. Die Bonusförderung bleibt jedoch unberührt.

Wärmepumpen

Voraussetzungen für die Förderfähigkeit

  1. Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650
  2. Einbau eines Gas- und Wärmemengenzählers für gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen
  3. bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen:
    Sole/ Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen:
    im Neubau Jahresarbeitszahl mindestens 4,0
    im Gebäudebestand Jahresarbeitszahl mindestens 3,7
    Luft/Wasserwärmepumpen:
    im Neubau Jahresarbeitszahl mindestens 3,5
    im Gebäudebestand Jahresarbeitszahl mindestens 3,3
  4. bei gasmotorisch angetriebenen Wärmepumpen: Jahresarbeitszahl von mindestens 1,2
  5. hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage wurde durchgeführt.
  6. Heizkurve der Heizungsanlage wurde an das entsprechende Gebäude angepasst.

Basisförderung Wohngebäude :
Neubau (außer Luft/Wasserwärmepumpen)

Neubau Luft/Wasserwärmepumpen

ACHTUNG! Wurde der Bauantrag nach dem 31. Dezember 2008 gestellt bzw. Bauanzeige erstattet, wird der Förderbetrag um 25 % reduziert. Die Fördergrenzen werden entsprechend reduziert.

Gebäudebestand (außer Luft/Wasserwärmepumpen):

Luft/Wasserwärmepumpen:

Regenerativer Kombinationsbonus:
gleichzeitige Installation einer Solaranlage 750 Euro
max. 6 Monate zwischen den Betriebsbereitschaftsdaten der beiden Maßnahmen nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar.

Innovationsförderung von besonders effizienten Wärmepumpen
Neubau: bei Jahresarbeitszahl von mindestens 4,7 und im
Gebäudebestand: bei Jahresarbeitszahl von mindestens 4,5 nachgewiesen
Erhöhung der Fördersätze und Fördergrenzen um 50 % nicht mit anderen Bonusförderungen nach diesem Programm kumulierbar.

Nähere Informationen unter: www.bafa.de

KfW-Programme

Energieeffizient bauen
Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern, der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Gefördert werden Gebäude, deren Energiebedarf deutlich besser als der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) für dieses Gebäude vorgeschriebene Grenzwert ist.

Wohnraum modernisieren
Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand
Standard-Maßnahmen
Altersgerecht umbauen (bessere Konditionen)
Zinssatz wird während der ersten Zinsbindungsfrist verbilligt (nur ÖKO-PLUS)

Energieeffizient Sanieren Kredit
energetische Sanierung auf Neubauniveau nach EnEV oder besser
Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren verbilligt
zusätzlich: Tilgungszuschuss

Energieeffizient Sanieren Zuschuss
energetische Sanierung auf Neubauniveau nach EnEV oder besser
Förderung von Einzelmaßnahmen

Energieeffizient Sanieren Sonderförderung
Zuschüsse für:

Erneuerbare Energien
Errichtung, Erwerb und Erweiterung von Photovoltaikanlagen bis zu einem Darlehensvolumen von 50.000 €
(darüber Förderung nach anderen Programmen)

Nähere Informationen unter www.kfw-foerderbank.de