Förderung

Die Senkung des Energieverbrauchs wird durch staatliche Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhr-kontrolle (BAFA) und zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) honoriert. Das BAFA gewährt Zuschüsse, die KFW Kredite (Ausnahme: Zuschuss-variante CO²-Gebäudesanierung.)

BAFA-Förderprogramm:
• Erneuerbare Energien
• Basisförderung
• Innovationsbonus

www.bafa.de

KfW-Förderprogramme:
• Ökologisch Bauen
• Wohnraum modernisieren
• CO² Gebäudesanierung (Kredit- und Zuschussvariante)
• Solarstrom erzeugen

www.kfw-foerderbank.de

FNR-Förderprogramm:
(Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.)
• Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen
www.naturdämmstoffe.info

Erneuerbare Energien

Solarkollektoranlagen

1. Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung

2. Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung

3. Erweiterung von Solarkollektoranlagen

Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse

Wärmepumpen

Voraussetzungen für die Förderfähigkeit

  1. Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650
  2. Einbau eines Gas- und Wärmemengenzählers für gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen
  3. bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen:
    Sole/ Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen:
    im Neubau Jahresarbeitszahl mindestens 4,0
    im Gebäudebestand Jahresarbeitszahl mindestens 3,7
    Luft/Wasserwärmepumpen:
    im Neubau Jahresarbeitszahl mindestens 3,5
    im Gebäudebestand Jahresarbeitszahl mindestens 3,3
  4. bei gasmotorisch angetriebenen Wärmepumpen: Jahresarbeitszahl von mindestens 1,2
  5. hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage wurde durchgeführt.
  6. Heizkurve der Heizungsanlage wurde an das entsprechende Gebäude angepasst.

Basisförderung:
Neubau (außer Luft/Wasserwärmepumpen)

Gebäudebestand (außer Luft/Wasserwärmepumpen)

Regenerativer Kombinationsbonus:
gleichzeitige Installation einer Solaranlage 750 Euro
max. 6 Monate zwischen den Betriebsbereitschaftsdaten der beiden Maßnahmen nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar.

Innovationsförderung von besonders effizienten Wärmepumpen
Neubau: bei Jahresarbeitszahl von mindestens 4,7 und im
Gebäudebestand: bei Jahresarbeitszahl von mindestens 4,5 nachgewiesen
Erhöhung der Fördersätze und Fördergrenzen um 50 % nicht mit anderen Bonusförderungen nach diesem Programm kumulierbar.

Nähere Informationen unter: www.bafa.de

KfW-Programme

Ökologisch Bauen
Neubau, Errichtung, Herstellung, Ersterwerb von
A) KfW-40, Passivhaus
B) KfW-60 Haus
C) Einbau regenerativer Heizungstechnik

Wohnraum modernisieren
Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand
STANDARD-Maßnahmen
ÖKO-PLUS-Maßnahmen (Wärmeschutz und Heizung)
Zinssatz wird während der ersten Zinsbindungsfrist verbilligt (nur ÖKO-PLUS)

CO2-Gebäudesanierung Kredit
energetische Sanierung auf Neubauniveau nach EnEV oder besser
Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren verbilligt
zusätzlich: Tilgungszuschuss

CO2-Gebäudesanierung Zuschuss
energetische Sanierung auf Neubauniveau nach EnEV oder besser

Solarstrom erzeugen
Errichtung, Erwerb und Erweiterung von Photovoltaikanlagen bis zu einem Darlehensvolumen von 50.000 €
(darüber Förderung nach anderen Programmen)

Nähere Informationen unter www.kfw-foerderbank.de