Förderung
Die Senkung des Energieverbrauchs wird durch staatliche Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhr-kontrolle (BAFA) und zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) honoriert. Das BAFA gewährt Zuschüsse, die KFW Kredite (Ausnahme: Zuschuss-variante CO²-Gebäudesanierung.)
BAFA-Förderprogramm:
• Erneuerbare Energien
• Basisförderung
• Innovationsbonus
www.bafa.de
KfW-Förderprogramme:
• Ökologisch Bauen
• Wohnraum modernisieren
• CO² Gebäudesanierung (Kredit- und Zuschussvariante)
• Solarstrom erzeugen
www.kfw-foerderbank.de
FNR-Förderprogramm:
(Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.)
• Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen
www.naturdämmstoffe.info
Erneuerbare Energien
Solarkollektoranlagen
1. Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung
- Basisförderung:
bis 40 m2 Bruttokollektorfläche 60 Euro/m2 Bruttokollektorfläche
mindestens jedoch 410 Euro je Anlage.
- Regenerativer Kombinationsbonus:
Kombination mit einer förderfähigen Biomasseanlage oder einer förderfähigen Wärmepumpenanlage 750 Euro
max. 6 Monate zwischen den Betriebsbereitschaftsdaten der beiden Maßnahmen nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar.
- Bonus für besonders effiziente Solarkollektorpumpen
effiziente Solarkollektorpumpe eingebaut 50 Euro pro Pumpe
(permanent erregte EC-Motor Bauweise).
- Bonus für besonders effiziente Umwälzpumpen
effiziente Umwälzpumpe 200 Euro pro Heizungsanlage
Energielabels der Klasse A
voreinstellbare Thermostatventile an den Heizkörpern erforderlich
hydraulischer Abgleich erforderlich.
2. Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- Basisförderung:
bis 40 m² Bruttokollektorfläche 105 Euro/m² Bruttokollektorfläche
über 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern
Pufferspeichervolumina min. 100 l/m² Bruttokollektorfläche
für die ersten 40 m² 105 Euro/m² Bruttokollektorfläche
für die weiteren m² 45 Euro/m² Bruttokollektorfläche.
- Kombinationsbonus für Kesseltausch:
wenn gleichzeitig der Heizkessel ohne Brennwerttechnik (Öl, Gas) durch einen neuen Brennwertkessel ersetzt wird 750 Euro
befristet bis zum 30.06.2008 (Tag der Antragstellung)
max. 6 Monate zwischen den Betriebsbereitschaft Solarkollektoranlage und Kesseltausch
Der Kesseltauschbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar.
- Regenerativer Kombinationsbonus:
Kombination mit einer förderfähigen Biomasseanlage oder einer förderfähigen Wärmepumpenanlage 750 Euro
max. 6 Monate zwischen den Betriebsbereitschaftsdaten der beiden Maßnahmen nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar.
- Bonus für besonders effiziente Solarkollektorpumpen
effiziente Solarkollektorpumpe eingebaut 50 Euro pro Pumpe
(permanent erregte EC-Motor Bauweise).
- Bonus für besonders effiziente Umwälzpumpen
effiziente Umwälzpumpe 200 Euro pro Heizungsanlage
Energielabels der Klasse A
voreinstellbare Thermostatventile an den Heizkörpern erforderlich
hydraulischer Abgleich erforderlich.
- Effizienzbonus
Bonus für Gebäude mit besonders geringem Primärenergiebedarf
(Nachweis durch Energiebedarfsausweis)
Stufe 1: Förderbetrag beträgt insgesamt das 1,5 fache der Basisförderun
für Gebäude bis Baujahr 1994 HT´ wie EnEV-Standard
für Gebäude ab Baujahr 1995 HT´ 30 % unter EnEV
Stufe 2: Förderbetrag beträgt insgesamt das 2-fache der Basisförderung
für Gebäude bis Baujahr 1994 HT´ 30 % unter EnEV
für Gebäude ab Baujahr 1995 HT´ 45 % unter EnEV
Ein hydraulischer Abgleich sowie die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage ist dafür erforderlich.
3. Erweiterung von Solarkollektoranlagen
- Erweiterung von Solarkollektoranlagen um bis zu 40 m² Solarkollektorfläche
45 Euro/m² Bruttokollektorfläche.
Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse
- Basisförderung:
automatisch beschickte Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung fester Biomasse (mit Ausnahme von Holzhackschnitzeln) zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (auch Kombinationskessel) 36,00 Euro je kW Nennwärmeleistung.
mindestens jedoch:
Pelletöfen: 1000 Euro
Pelletkessel: 2000 Euro
Pelletkessel mit Pufferspeicher 30 l/kW: 2500 Euro
Luftgeführte Pelletöfen sind erst ab 8 kW förderfähig. automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln:
Die Förderung beträgt pauschal 1000 Euro je Anlage (nur mit Pufferspeicher 30 l/kW)
Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 50 kW Nennwärmeleistung:
1125 Euro je Anlage (nur mit Pufferspeicher 55 l/kW)
- Regenerativer Kombinationsbonus:
gleichzeitige Installation einer Solaranlage 750 Euro
max. 6 Monate zwischen den Betriebsbereitschaftsdaten der beiden Maßnahmen nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar.
- Effizienzbonus
Bonus für Gebäude mit besonders geringem Primärenergiebedarf (Nachweis durch Energiebedarfsausweis)
Stufe 1: Förderbetrag beträgt insgesamt das 1,5 fache der Basisförderung
für Gebäude bis Baujahr 1994 HT´ wie EnEV-Standard
für Gebäude ab Baujahr 1995 HT´ 30 % unter EnEV
Stufe 2: Förderbetrag beträgt insgesamt das 2-fache der Basisförderung
für Gebäude bis Baujahr 1994 HT´ 30 % unter EnEV
für Gebäude ab Baujahr 1995 HT´ 45 % unter EnEV
Ein hydraulischer Abgleich sowie die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage ist dafür erforderlich.
- Bonus für besonders effiziente Umwälzpumpen effiziente Umwälzpumpe
200 Euro pro Heizungsanlage
Energielabels der Klasse A
voreinstellbare Thermostatventile an den Heizkörpern erforderlich
hydraulischer Abgleich erforderlich.
Wärmepumpen
Voraussetzungen für die Förderfähigkeit
- Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650
- Einbau eines Gas- und Wärmemengenzählers für gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen
- bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen:
Sole/ Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen:
im Neubau Jahresarbeitszahl mindestens 4,0
im Gebäudebestand Jahresarbeitszahl mindestens 3,7
Luft/Wasserwärmepumpen:
im Neubau Jahresarbeitszahl mindestens 3,5
im Gebäudebestand Jahresarbeitszahl mindestens 3,3
- bei gasmotorisch angetriebenen Wärmepumpen: Jahresarbeitszahl von mindestens 1,2
- hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage wurde durchgeführt.
- Heizkurve der Heizungsanlage wurde an das entsprechende Gebäude angepasst.
Basisförderung:
Neubau (außer Luft/Wasserwärmepumpen)
- Wohngebäude
10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche
höchstens 2000 Euro je Wohneinheit
bei mehr als zwei Wohneinheiten: höchstens 10 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage.
- Nichtwohngebäude
10 Euro je Quadratmeter beheizter Nutzfläche
höchstens 10 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage.
- Luft/Wasserwärmepumpen:
- Wohngebäude
5 Euro je Quadratmeter Wohnfläche
höchstens 850 Euro je Wohneinheit
bei mehr als zwei Wohneinheiten: höchstens 8 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten.
- Nichtwohngebäude
5 Euro je Quadratmeter beheizter Nutzfläche
höchstens 8 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten.
Gebäudebestand (außer Luft/Wasserwärmepumpen)
- Wohngebäude
20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche
höchstens 3000 Euro je Wohneinheit
bei mehr als zwei Wohneinheiten: höchstens 15 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten.
- Nichtwohngebäude
20 Euro je Quadratmeter beheizter Nutzfläche
höchstens 15 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten.
- Luft/Wasserwärmepumpen:
- Wohngebäude
10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche
höchstens 1500 Euro je Wohneinheit
bei mehr als zwei Wohneinheiten: höchstens 10 % der nachgewiesenen Nettoinvestitions-kosten für die Wärmepumpenanlage.
- Nichtwohngebäude
10 Euro je Quadratmeter beheizter Nutzfläche
höchstens 10 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage.
Regenerativer Kombinationsbonus:
gleichzeitige Installation einer Solaranlage 750 Euro
max. 6 Monate zwischen den Betriebsbereitschaftsdaten der beiden Maßnahmen nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar.
Innovationsförderung von besonders effizienten Wärmepumpen
Neubau: bei Jahresarbeitszahl von mindestens 4,7 und im
Gebäudebestand: bei Jahresarbeitszahl von mindestens 4,5 nachgewiesen
Erhöhung der Fördersätze und Fördergrenzen um 50 % nicht mit anderen Bonusförderungen nach diesem Programm kumulierbar.
Nähere Informationen unter: www.bafa.de
KfW-Programme
Ökologisch Bauen
Neubau, Errichtung, Herstellung, Ersterwerb von
A) KfW-40, Passivhaus
B) KfW-60 Haus
C) Einbau regenerativer Heizungstechnik
Wohnraum modernisieren
Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand
STANDARD-Maßnahmen
ÖKO-PLUS-Maßnahmen (Wärmeschutz und Heizung)
Zinssatz wird während der ersten Zinsbindungsfrist verbilligt (nur ÖKO-PLUS)
CO2-Gebäudesanierung Kredit
energetische Sanierung auf Neubauniveau nach EnEV oder besser
Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren verbilligt
zusätzlich: Tilgungszuschuss
CO2-Gebäudesanierung Zuschuss
energetische Sanierung auf Neubauniveau nach EnEV oder besser
Solarstrom erzeugen
Errichtung, Erwerb und Erweiterung von Photovoltaikanlagen bis zu einem Darlehensvolumen von 50.000 €
(darüber Förderung nach anderen Programmen)
Nähere Informationen unter www.kfw-foerderbank.de